Wegmann AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Wegmann Transporte und Entrümpelung

Geschäftsführerin: Yasmine Wegmann
Sedanstraße 9
97082 Würzburg

Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Entrümpelungen, Entsorgungen, Entkernungen, Renovierungs- und Reinigungsarbeiten sowie Umzüge und Transporte zwischen 

  • der Firma Wegmann Transporte (im Folgenden: Auftragnehmer) und 
  • dem Kunden / der Kundin (im Folgenden: Auftraggeber). 

Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Mit Unterschrift der Auftragsbestätigung akzeptiert der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Vertragsvereinbarung/Vertragsabschluss

Die Vertragssprache ist deutsch. Das Angebot entsteht auf Grund individueller Vereinbarung oder nach Vor-Ort-Besichtigung und ist unverbindlich und freibleibend. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber eine vierwöchige Angebotsbindung. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber zustande. Mündliche Abreden bestehen nicht. 

Bei all unseren angebotenen Leistungen, ausgenommen Transport, Möbeltaxi und Umzug, sind in den Räumlichkeiten befindliche Wertgegenstände vorab vom Auftraggeber (Kunden) zu entfernen bzw. sicherzustellen. Mit Beginn der Tätigkeit gehen alle in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die weitere Verwertung obliegt dem Auftragnehmer. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass der Auftraggeber Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen hat, so berechtigt dies den Auftragnehmer zur Preisanpassung. Dies gilt insbesondere
dann, wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich aus dem Objekt entfernt, verändert oder zerstört wurden.

Auskunftspflicht des Auftraggebers

Mit der Vertragsunterschrift versichert der Kunde gegenüber dem Auftragnehmer, dass er Eigentümer der Gegenstände ist oder zumindest vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Der Auftragnehmer haftet nicht bei nicht wahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft des Auftraggebers über bestehende Eigentumsverhältnisse an den im Haushalt befindlichen Gegenständen. Sollte es zu einer Inanspruchnahme des Auftragnehmers durch dritte Personen wegen streitiger Eigentumsverhältnisse an diesen Gegenständen kommen, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von jeglicher Haftung gegenüber dem Dritten frei. Der Auftragnehmer ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse ausgenommen. Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände mit Dritten, haftet ausschließlich der Auftraggeber. 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über gefährliche Stoffe, Abfälle, Flüssigkeiten und andere Materialien, die nicht ins Grundwasser gelangen dürfen sowie weitere gesundheitsgefährdende Materialien die sich im Auftragsobjekt befinden, vor Auftragserteilung zu unterrichten. Sollte sich erst im Laufe der Räumung herausstellen, dass sich im Objekt Stoffe wie Öle, Fette, Farben, Lacke, Düngemittel, grundwasserschädigende oder asbesthaltige Stoffe im Sinne des KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) befinden, so gehen diese Abfälle nicht in das Eigentum des Auftragnehmers über. Bei Bedarf unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein entsprechendes Angebot über die fachgerechte Entsorgung dieser Stoffe. Gleiches gilt für Umzüge und Transporte. 

Der Auftraggeber ist zwingend verpflichtet, dem Auftragnehmer mitzuteilen, wenn sich gefährliche oder gar verbotene Stoffe in den Umzugsbehältern befinden.

Leistungserbringung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag oder Teile des Vertrags durch Dritte erfüllen zu lassen.

Haftungsbeschränkung

Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Zustand der in der Wohnung nach der Entrümpelung befindlichen An- und Einbauten, insbesondere für Wände, PVC- oder Holzböden, sonstige Böden, Schlösser, Jalousien, Rollläden, fehlende Schlüssel und sonstige Beschädigungen aller Art. Nach Auftragserteilung können für entrümpelte/entsorgte Gegenstände keine Schadensersatz-Ansprüche gestellt werden. 

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen lediglich für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen.

Möbeltaxi/Umzug/Transport Versicherung und Transportsicherungen

Transporte sind mit 8,33 SZR pro Kilogramm Rohgewicht, bis zu maximal 40 SZR pro Kilogramm Rohgewicht versichert. Im Falle eines durch uns verursachten Schadens eines Möbelstückes greift die Haftpflichtversicherung. Schäden sind unmittelbar bei Abnahme festzustellen und schriftlich mitzuteilen. Eine spätere Reklamation ist nicht mehr möglich. Packt der Auftraggeber selbst sein Umzugsgut, so übernimmt die Firma Wegmann Transporte keinerlei Haftung für Schäden an den in den Kartons befindlichen Gegenständen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und übernimmt im Schadenfall keine Haftung.

Elektro- und Installationsarbeiten

Die Mitarbeiter der Firma Wegmann Transporte sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten bemächtigt.

Teriminverlegung, Aufwandsentschädigung bei Rücktritt vom Vertrag, Leistungsverzögerungen

Ein Rücktritt vom Vertrag nach erfolgter Auftragserteilung ist nur in Ausnahmefällen und unter Angabe eines Grundes möglich und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt folgenden Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Rechnung zu stellen:

  • Bis 14 Werktage vor festgesetztem Auftragsdatum — 25% des Endpreises zzgl. MwSt. 
  • Bis 7 Werktage vor festgesetztem Auftragsdatum — 75% des Endpreises zzgl. MwSt. 
  • Bis 48 Stunden vor festgesetztem Auftragsdatum — 100% des Endpreises zzgl. MwSt.

Bei Terminverlegung des Auftraggebers nach Auftragsbestätigung mit festgelegtem Termin ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5 % des vereinbarten Entgeltes zzgl. MwSt. zu erheben. Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt der Firma Wegmann Transporte nicht verhindert werden können (hierzu gehören: Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen), hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Sie berechtigen unser Unternehmen dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

Abnahme der Leistungen

Die durchgeführten Leistungen sind unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten vom Auftraggeber abzunehmen und schriftlich zu bestätigen. Die Leistungen gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Beendigung der Dienstleistung eine begründete Mängelrüge erhebt. Werden berechtigte und begründete Mängel erhoben so werden diese unmittelbar vom Auftragnehmer behoben. 

Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Firma Wegmann Transporte ist nicht verpflichtet einen Stundennachweis oder Nachweise über Material- oder Entsorgungskosten zu erbringen, es sei denn es wurde ausdrücklich schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten. Die durchgeführten Leistungen sind unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten vom Auftraggeber abzunehmen und schriftlich zu bestätigen, wobei sich der Auftraggeber verpflichtet, ein Abnahmeprotokoll, das ihm vom Auftragnehmer vorgelegt wird, zu unterzeichnen

Preise und Zahlungsbedingungen

Die im Auftrag festgelegten Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer bemessen sich nach Art und Größe des Aufwandes und sind verbindlich. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Beendigung der Arbeiten bzw. nach Rechnungseingang in bar oder per Banküberweisung zu tätigen. Bei umfangreicheren Arbeiten behält sich die Firma Wegmann Transporte vor Abschlagszahlungen je nach erbrachter Leistung abzurechnen. Diese Zahlungen sind jeweils auch sofort fällig. 

Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles gerät der Auftraggeber unverzüglich in Verzug. Des Weiteren ist der Auftragnehmer durch einen Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, alle weiteren noch zu verrichtenden Arbeiten an diesem Objekt oder allen anderen in Verbindung mit dem Auftraggeber bestehenden Projekte einzustellen.

Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Auftragnehmers nicht verrechenbar.

Bilder und Filmmaterial

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Firma Wegmann Transporte Bild- und Filmmaterial zu Zwecken der eigenen Werbung in Internet, Printmedien sowie in öffentlichen Netzwerken, zeitlich und räumlich unbeschränkt, verwendet und veröffentlicht. Persönliche Daten werden dabei selbstverständlich nicht freigegeben oder an Dritte weitergegeben.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Würzburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand 08/2023